Messwesen - Strom

Hier finden Sie alle Informationen der WSW Netz GmbH in ihrer Rolle als Grundzuständiger Messstellenbetreiber im Sinne des MsbG. 

Smart Metering

Die WSW Netz GmbH hat mit dem Austausch aller Stromzähler in Wuppertal gegen intelligente Messsysteme begonnen. Damit wird eine Vorgabe des Gesetzgebers im Rahmen der Energiewende umgesetzt. Sie möchten mehr darüber wissen? Vielleicht finden Sie die Antwort schon in unserer Liste häufig gestellter Fragen (FAQ).

Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - (gültig ab 01.01.2024)

Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - (gültig ab 27.05.2023)

Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - (gültig ab 01.07.2022)

Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) - (gültig ab 01.06.2020)

Messstellenvertrag grundzuständiger MSB  / Anschlussnutzer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 MsbG

Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts für intelligente Messtechnik nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG

Nach §§ 10 Abs. 2 Nr. 4, § 54 MsbG muss Bestandteil von Messstellenverträgen ein standardisiertes Formblatt sein, dass bundeseinheitlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur entspricht. Ein solches Formblatt befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Bis zur Veröffentlichung einheitlicher Vorgaben wird ein Verbände-Formblatt verwendet: 

Formblatt Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateway zwischen den Beteiligten nach § 54 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Bedienungsanleitungen zu unseren modernen Messeinrichtungen (mME)

 

Link zu den Bedienungsanleitungen unserer Smart Meter Gateways

  • Weiterführende Infos Rund um das Thema Smartmeter: Intelligente Messsysteme finden Sie hier.

(Dem Link folgend verlassen Sie das Angebot der WSW Netz GmbH und werden auf den Internetauftritt Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie weitergeleitet)

Kundenportal iMsys

Bei Ihnen wurde ein Smart Meter Gateway (SMGw) installiert und Sie möchten Ihre Verbrauchsdaten über das Kundenportal Ihres Messstellenbetreibers, der WSW Netz GmbH, einsehen oder über das Home Area Network (HAN) des SMGw abrufen?

Die Zugangsdaten für das Kundenportal und/oder HAN Zugangsdaten erhalten sie über das nachfolgende Formular:

Antrag auf Zugangsdaten für das Kundenportal und/oder HAN Zugangsdaten

Zum iMsys-Kundenportal

Download der Transparenz-und Displaysoftware TRuDI

Konventionelles Messwesen

Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Netzgebiet der WSW Netz GmbH

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Die WSW Netz GmbH informiert darüber, dass sie ab 01. Januar 2010 bei Neubauten und größeren Modernisierungen Messeinrichtungen zur Messung gelieferter Energie (Strom und Gas) einbaut, die dem Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.

Kurzanleitung EMH - DMTZ
Kurzanleitung EMH - LZQJ
Kurzanleitung ISKRA - MT174
Informationen über eichrechtliche Bestimmungen

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

 Gem. § 9 Abs.4 sind grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, „ (…) allgemeine Bedingungen für Verträge nach den Absätzen 1 bis 3 im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen Verträge abzuschließen (Rahmenverträge).“

Die WSW Netz GmbH bietet die Übernahme des Messstellenbetriebs auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und des von der Bundesnetzagentur festgelegten Messstellenbetreiberrahmenvertrags zu nachfolgenden Bedingungen an:

Der eigentliche Vertragsabschluss erfolgt bei der WSW Netz in Textform. Entsprechende Vertragsanfragen richten Sie bitte an: Netzmanagement(at)wsw-netz.de

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

Allg. Bedingungen der WSW Netz GmbH für die Überlassung von Messstellen

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen

Im Netz der WSW Netz GmbH verwendete Obis-Kennzahlen

Kontaktdatenblatt MSB

Ansprechpartner:

Email: Netzmanagement(at)wsw-netz.de

Ansprechpartner WiM

Grundzuständiger MSB der WSW Netz GmbH

Email: grundzustaendiger-msb-mdl(at)wsw-netz.de

Mitteilung von Zählerständen

Bitte geben Sie Ihren Namen, die Adresse, die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum an:

Tel.: 0202 569-5142 (Mo.-Fr. von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

Fax: 0202 569-80 5115

E-Mail: Zaehlerstaende(at)wsw-netz.de

Ordnungsgemäßheit der eingesetzten Messgeräte

Vor dem Hintergrund der Regelung des § 33 Abs.2 MessEG teilt die WSW Netz GmbH mit, dass der Messstellenbetrieb der WSW Netz GmbH für diese dienstleistend durch die WSW Energie & Wasser AG erbracht wird. In Fällen, in denen die WSW Netz GmbH die Marktrolle des Messstellenbetreibers wahrnimmt, werden daher die zur Durchführung dieser Aufgabe eingesetzten Messgeräte ausschließlich von der WSW Energie & Wasser AG verwendet. Als Messwerteverwender hat sich die WSW Netz GmbH vorschriftsgemäß nach § 33 Abs.2 MessEG die Ordnungsgemäßheit der eingesetzten Geräte vom Messgeräteverwender bestätigen lassen. 

Bestätigung der WSW E&W nach § 33 II MessEG

Befundprüfung Zähler

Befundprüfung Zähler (Strom)

Befundprüfung Zähler (Gas)

Technische Anschlussfragen sowie Fragen zu möglichen Kosten beantwortet Ihnen gern unser Kundencenter Netze unter der Telefonnummer 0202 / 7589 - 7300.