Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen & Speichern

Hier finden Sie alles rund um das Thema Erzeugungs-/ Einspeiseanlagen und Speicher.

Leitfäden für Installateure und Anlagenbetreiber

Hier finden EEG-Anlagenbetreiber und Installateure Informationen über die rechtlichen und technischen Vorgaben zum Anschluss und Betrieb einer Stromerzeugungsanlage

Anlagengröße ab 135 kW(p)

Mittelspannung: EEG-Leitfaden_135_MS_WSW-Netz-S-193

Niederspannung: EEG-Leitfaden_135_NS_WSW-Netz-S-194

Anlagengröße ab 100 kW(p)

Mittelspannung: EEG-Leitfaden_100_MS_WSW-Netz-S-195

Niederspannung: EEG-Leitfaden_100_NS_WSW-Netz-S-196

Anlagengröße ab 25 kW(p)

EEG-Leitfaden_25_NS-MS_WSW-Netz-S-197

Anlagengröße kleiner 25 kW(p)

EEG-Leitfaden_0_NS-MS_WSW-Netz-S-198

Allgemeines und Rechtliches

Die Energiewende wird durch die Bundesregierung vorangetrieben. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sind der Betrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern geregelt.

Durch die steigende Anzahl von Erzeugungsanlagen und elektrischen Verbrauchern kann es im örtlichen Stromnetz zu Überlastungen und Spannungsbandverletzungen kommen. Daher müssen sämtliche Anlagen und Speicher beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet und teilweise auch genehmigt werden.

Zu den anmeldepflichtigen Anlagen gehören unter anderem:

  • Photovoltaikanlagen (PV)
  • Erzeugungsanlagen aus Wind- und Wasserkraft
  • Blockheizkraftwerke (BHKW)
  • Elektrische Speicher
  • Brennstoffzellen
  • Notstromaggregate

Nach dem aktuellen EEG, müssen EEG- und KWK-Anlagenbetreiber die Zählerstände zum Kalenderjahresende an den örtlichen Stromnetzbetreiber übermitteln. Die Datenerfassung bezüglich eingespeister Strommengen unterliegt nicht der Jahresturnusablesung Ihres Energieversorgers.

Im Wuppertaler Netzgebiet nutzen Sie für die Zählerstandübermittlung bitte folgende E-Mailadresse: zaehlerstaende(at)wsw-netz.de.

Der Weg zur Erzeugungsanlage

1) Planung

Beratungsleistungen müssen durch den Anlagenbetreiber auf dem freien Markt in Auftrag gegeben werden. Die WSW-Netz GmbH darf auf Grund der Neutralitätspflicht keine Beratungsleistungen anbieten.

2) Vereinfachtes Verfahren für Photovoltaik-Anlagen bis 600 W Anlagenleistung ("Balkonkraftwerk")

Für Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von kleiner als 600 W kann das vereinfachte Verfahren genutzt werden. Solche Anlagen bedürfen keine Genehmigung durch den Netzbetreiber, es ist vor Inbetriebnahme lediglich eine Anmeldung an die WSW Netz GmbH zu senden. In dieser erklären Sie, dass die Anlage nach allen gültigen Regeln errichtet wurde, keine andere Erzeugungsanlage betrieben wird und der erzeugte Strom ausschließlich im Eigenbedarf verbraucht wird. Der Messstellenbetreiber überprüft daraufhin die Eignung des eingebauten Zählers und tauscht diesen bei Bedarf.

Eine Vergütung nach EEG oder KWK-G wird hierfür nicht gewährt. Sollten Sie eine solche Vergütung dennoch wünschen, so müssen Sie den vollständigen Anmeldeprozess durchlaufen.

WICHTIG: Die Erzeugungsanlage muss über eine spezielle Energiesteckvorrichtung verfügen. Weitergehende Informationen finden Sie unter https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose

3) Antragstellung

Für alle Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 600 W, unabhängig der Energieart, müssen nachfolgend aufgeführte Anträge und Pläne eingereicht werden. Bitte besprechen Sie die technischen Details ggf. mit Ihrem Anlagenerrichter oder lassen die Formulare von diesem ausfüllen.

Zunächst stellen Sie eine Voranfrage für elektrische Geräte und Anlagen. Diesem fügen Sie einen Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers hervorgehen, bei. Auf Grundlage dieser Unterlagen wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Innerhalb von 8 Wochen nach Antragseingang erhalten Sie eine Antwort, ob das örtliche elektrische Netz durch den Betrieb Ihrer Anlage überlastet werden könnte. Ist dies der Fall, wird durch die WSW Netz GmbH ein Netzausbaukonzept erstellt und Ihnen ggf. ein Kostenvoranschlag übermittelt. Bereitet der Betrieb Ihrer Anlage keine Probleme für das elektrische Netz, so teilen wir dies Ihnen mit und es sind weitere Unterlagen einzureichen:

  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze).
  • Datenblätter mit den jeweiligen technischen Daten für jede einzelne Erzeugungseinheit und/oder jeden Speicher (Anhänge E.2 und E.3 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11).
  • Einheitenzertifikate für jede Erzeugungseinheit und jeden Speicher, in welchen die elektrischen Eigenschaften ausgewiesen und das Einhalten der Anforderungen der Netzanschlussregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und der Prüfanforderung DIN VDE V 0124-100 „Netzintegration von Erzeugungsanlagen – Niederspannung“ zertifiziert werden (vergleiche Anhang E.4 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11, vom Gerätehersteller auszufüllen).
  • Für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom >75A: Prüfbericht Netzrückwirkungen“ (Anhang E.5 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11).
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen
  • Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (vergleiche Anhang E.6 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11, vom Gerätehersteller auszufüllen).
  • Für Solar-Anlagen mit einer Leistung größer als 30 kW oder/und bei sonstigen steuerbaren Erzeugungsanlagen: Zertifikat über die Leistungsflussüberwachung
  • Zähleranträge für Liefer- und Bezugszähler (Zweirichtungszähler) sowie für den unter Umständen erforderlichen Erzeugungszähler (vgl. hierzu die Hinweise der Clearingstelle EEG | KWKG) .
  • Auswahl des Messkonzeptes nach Vorgabe der WSW Netz GmbH.

Bei Anlagen mit einer Leistung größer 135kW gilt die technische Richtlinie VDE-AR-N 4110:2018-11 mit abweichenden Antragsunterlagen.

Die geforderten Unterlagen können ggf. durch ihren Anlagenerrichter an das Kundencenter Netze übermittelt werden.

Kontakt

Kundencenter Netz              Tel: 0202-7589-7300

Schützenstraße 34               Fax: 0202-7589-7328

42281 Wuppertal                 E-Mail: kundencenter(at)wsw-netz.de

4) Installation

Einzelheiten entnimmt der Anlagenerrichter aus der VDE-AR-N 4105: 2018-11. Zusätzlich gelten die technischen Bedingungen, welche sich aus dem jeweilig gültigen EEG ergeben. In Bezug auf die Elektrohausinstallation gelten die jeweils aktuellen Normen sowie die technischen Anschlussbedingungen (TAB).

Bei Anschluss einer Anlage mit einer Leistung ab 135kW handelt es sich um eine Erzeugungsanlage Typ B. Für solche Anlagen gilt in der Regel die technische Richtlinie VDE-AR-N 4110:2018-11 mit abweichenden Anforderungen.

Bei Inbetriebnahme der Anlage ist ein Inbetriebsetzungsprotokoll auszufüllen und anschließend an das Kundencenter der WSW Netz GmbH zu übermitteln (Anhang E.8 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11).

Sofern es sich um eine Anlage mit einer Gesamtleistung von größer 135 kW handelt und gleichzeitig die VDE-AR-N 4105:2018-11 Anwendung findet, ist die endgültige Betriebserlaubnis durch die WSW Netz GmbH einzuholen. Dies geschieht automatisch nach Eingang des Inbetriebsetzungsprotokolls.

5) Vergütung

Der von Ihnen eingespeiste Strom in das Netz der WSW Netz GmbH kann nur vergütet werden, wenn das Inbetriebsetzungsprotokoll vorliegt und Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen ist. Bitte beachten Sie die gesetzliche Frist zur Eintragung in das Marktstammdatenregister. Die Eintragung muss spätestens 4 Wochen nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden. Bei getätigter Eintragung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung bei der Bundesnetzagentur. Sobald diese dem Kundencenter in Kopie vorliegt, wird zeitnah eine Bestätigung über den Netzanschluss per Post versendet. Ihre Erzeugungsanlage ist in Betrieb und der eingespeiste Strom wird vergütet.

Nun ist es sinnvoll, sich mit dem aktuellen Stand der Gesetzeslage weiter zu beschäftigen. Auf Grund der politischen Lage in Bezug auf die Energiewende, ändern sich die entsprechenden Gesetze fortlaufend. Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen nach dem EEG oder KWK-Gesetz sind verpflichtet, ihre Erzeugungsanlage nach der jeweils gültigen Gesetzeslage zu betreiben. Insbesondere technische Änderungen können durch Novellierungen der Gesetze gefordert werden. Sobald eine Erzeugungsanlage nicht gesetzeskonform betrieben wird, besteht kein Vergütungsanspruch.

Hinweise / Richtlinien

Anträge

Zur Bearbeitung der Anträge sowie für die Beantwortung darüber hinausgehender Fragen steht das "Kundencenter Netze" unter der Service-Telefonnummer (0202) 7589-7300 zur Verfügung.

Anmeldung von Bilanzkreiswechseln

Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung einer Erzeugungsanlage

Anmeldung Mieterstrommodell

Antrag auf Anmeldung einer Photovoltaik-Anlage ("Balkonkraftwerk") bis 600 VA AnlagenleistungHinweis: Bei der Anmeldung einer Photovoltaik-Anlage ("Balkonkraftwerk") bis 600 VA Anlagenleistung handelt es sich um eine Anzeige beim Netzbetreiber, die keine Rückmeldung seitens des Netzbetreibers zur Folge hat.

TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Formulare - Anhang E VDE-AR-N 4105

TAR Mittelspannung - Formulare - Anhang E VDE-AR-N 4110

Messkonzept der WSW Netz GmbH:

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Messkonzepte und Abrechnungshinweise

Messkonzepte und Verdrahtungsschemen

Marktstammdatenregister - MaStR

Informationen zur Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur für Anlagenbetreiber.

Der EEG-Anlagenschlüssel wurde Ihnen 2019 mit unserem Informationsschreiben mitgeteilt. 

Informationsschreiben der Bundesnetzagentur (gem. § 25 Abs.4 MaStRV)

Informationsflyer der Bundesnetzagentur

Informationsschreiben WSW Netz GmbH

Das Marktstammdatenregister ist abrufbar unter Link.

Bei Rückfragen kann die Bundesnetzagentur kontaktiert werden Link.