Ordnungsgemäßheit der eingesetzten Messgeräte

Vor dem Hintergrund der Regelung des § 33 Abs.2 MessEG teilt die WSW Netz GmbH mit, dass der Messstellenbetrieb der WSW Netz GmbH für diese dienstleistend durch die WSW Energie & Wasser AG erbracht wird. In Fällen, in denen die WSW Netz GmbH die Marktrolle des Messstellenbetreibers wahrnimmt, werden daher die zur Durchführung dieser Aufgabe eingesetzten Messgeräte ausschließlich von der WSW Energie & Wasser AG verwendet. Als Messwerteverwender hat sich die WSW Netz GmbH vorschriftsgemäß nach § 33 Abs.2 MessEG die Ordnungsgemäßheit der eingesetzten Geräte vom Messgeräteverwender bestätigen lassen. 

Bestätigung der WSW E&W nach § 33 II MessEG

Elektronische Zähler

Die WSW Netz GmbH informiert darüber, dass sie ab 01. Januar 2010 bei Neubauten und größeren Modernisierungen Messeinrichtungen zur Messung gelieferter Energie (Strom und Gas) einbaut, die dem Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.

Kurzanleitung EMH - DMTZ
Kurzanleitung EMH - LZQJ
Kurzanleitung ISKRA - MT174
Informationen über eichrechtliche Bestimmungen

Befundprüfung Zähler

Befundprüfung Zähler (Strom)

Befundprüfung Zähler (Gas)

Technische Anschlussfragen sowie Fragen zu möglichen Kosten beantwortet Ihnen gern unser Kundencenter Netze unter der Telefonnummer 0202 / 7589 - 7300.