E-Mobilität braucht ein starkes Netz

Die Energie-/Mobilitätswende ist in Wuppertal kein Zukunftsthema mehr, sondern längst in der Gegenwart angekommen. Die WSW Netz GmbH als städtischer Netzbetreiber bildet dabei das lokale Rückgrat und leistet mit ihrer Strominfrastruktur einen grundlegenden Beitrag zum Gelingen der ehrgeizigen Ziele - sowohl der bundespolitischen Umweltziele als auch der kommunalen städtischen Energiekonzepte. 

Der Ausbau der Elektromobilität in Wuppertal liegt uns am sehr am Herzen. Die WSW Netz fördert die Netzintegration der Elektromobilität und den Ausbau an Ladeinfrastruktur in Wuppertal - stets mit einem Augenmerk auf die gewohnt hohe Versorgungssicherheit - und sorgt weiterhin für einen nachhaltigen, wirtschaftlichen und effizienten Betrieb der Stromnetze.

Elektroautos zuhause aufladen 

Sie fragen sich, ob Sie Ihr Elektroauto einfach zuhause laden können oder interessieren sich allgemein für das Thema Elektromobilität? Oder fragen Sie sich, ob Sie Ihre neue Ladestation genehmigen lassen möchten? Wir helfen Ihnen weiter und zeigen Ihnen in wenigen Schritten, wie Sie Ihre richtige Ladelösung für zuhause finden und worauf Sie bei der Planung und Installation achten sollten.

Meine Stromtankstelle zu Hause

Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung bis 12 kVA müssen gemeldet und der WSW Netz zur Information mitgeteilt werden. Diese können nach der Mitteilung an uns eingebaut werden. Verfügt Ihre geplante Ladestation über eine Leistung von mehr als 12 kVA gilt eine Anmelde- und Genehmigungspflicht. Dabei muss die WSW Netz der Installation zustimmen. Wir überprüfen erst, ob wir die gewünschte Ladeleistung an Ihrem Hausanschluss zur Verfügung stellen können oder ob wir den Hausanschluss oder das vorgelagerte Netz verstärken müssen. Sofern eine Verstärkung des Hausanschlusses oder des vorgelagerten Netzes erforderlich wird, ist dies für den Anschlussnehmer (in der Regel der Gebäudeeigentümer) kostenpflichtig.

Ladeeinrichtungen <= 12 kVA

Bei Ladeeinrichtungen bis einschließlich 12 kVA kann die Mitteilung unter Einhaltung nachfolgend genannter Bedingungen unkompliziert über ein vereinfachtes Mitteilungsverfahren mit dem eigentlichen Einbau und Inbetriebnahme an die WSW Netz kommuniziert werden:

  • Ladevorrichtung < 12 kVA Summenleistung
  • genau ein Ladepunkt (Ladekabel) je Hausanschluss
  • keine Veränderung der Hausanschlusssicherung
  • Anschluss dreiphasig
  • Steigeleitung und Kundenanlage ausreichend dimensioniert 
  • Zähler ausreichened dimensioniert 
  • Datenblatt

Service - vereinfachtes Mitteilungsverfahren

Ladeeinrichtungen > 12 kVA

Bei Ladeeinrichtungen mit einer Gesamtleistung größer 12 kVA ist mit der "Anfrage zur Netzverträglichkeit" stets die Zustimmung der WSW Netz einzuholen. Da es sich ferner sowohl bei Bestandsanlagen als auch bei Neuanschlüssen stets um eine (ggf. kostenpflichtige) Erweiterung/Veränderung der elektrischen Anlage handelt, ist der "Antrag auf Herstellung, Verstärkung, Änderung...." zu stellen. Mit dem zusätzlich eingereichten Datenblatt  "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge" wird der Voraussetzung der Anzeige über den Anschluss von Ladeeinrichtungen entsprochen.

Service - "Anfrage zur Netzverträglichkeit"

Service - "Antrag auf Herstellung, Verstärkung, Änderung...."

Service - Datenblatt "Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge"

Installation Ihrer Ladeeinrichtung

Die Ladeeinrichtung wird durch Ihren Elektroinstallateur gemäß den einschlägigen Normen und den geltenden Technischen Anschlussbedingungen installiert. Die erfolgte Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung ist durch das ausführende Fachunternehmen der WSW Netz anzuzeigen.

a) (optional) Sofern die Ladeeinrichtung über einen separaten Stromkreis mit einem eigenen Zähler betrieben werden soll, muss zusätzlich der Einbau und Inbetriebsetzung des Zählers beantragt werden.

Die Zustimmung zur netzdienlichen Steuerung der Ladeeinrichtung gemäß §14a EnWG erteilen Sie bitte durch das Ausfüllen des entsprechenden Feldes im "Auftrag zur Inbetriebsetzung/Änderung der Verbrauchsstelle".

b)  Bei Ladeeinrichtungen mit einer Leistung über 12 kVA ist vor der Installation die Genehmigung der WSW Netz abzuwarten.

Checkliste - Meine Stromtankstelle zu Hause

Spätestens mit der Anschaffung eines Elektromobils ist es an der Zeit, sich Gedanken über die Aufladung des Fahrzeugs zu machen. Gemäß dem Leitsatz: "Gut vorbedacht - schon halb gemacht" zeigen wir Ihnen auf, was Sie bei der Planung beachten sollten.

a) Bedarf

Bei der Auswahl der "richtigen" Ladeeinrichtung sollten Sie Folgendes bedenken:

  • Welche Ladeleistung benötigt das Fahrzeug/ liefert die Ladeeinrichtung? 
  • Ladeverhalten - verfügbare Zeit zum Laden? Wird vorwiegend nachts geladen?
  • ist zukünftig der Anschluss weiterer Elektromobile geplant (Zweitwagen etc.)? 
  • Zusatzfunktionen (Last-, Energiemanagement, "Smartes Laden") sinnvoll?

b) Elektroinstallation prüfen

Die Elektroinstallation in Bestandsimmobilien ist meist für die zum Bauzeitpunkt üblichen Anforderungen konzipiert. Der Mehrbedarf durch das Laden der Elektromobile mit hoher Leistung über längere Zeiträume kann die Hausinstallation unter Umständen an ihre Auslegungsgrenzen und darüber hinaus überlasten. 

Ebenfalls sollte bei Neubauvorhaben die zukünftige Entwicklung der Elektromobilität nicht außer Acht gelassen werden. Denken Sie vorausschauend und berücksichtigen Sie zusätzlichen Leistungsbedarf und die Anforderungen (z.B. Leerrohre für Kommunikation) bei der Planung Ihrer Hausinstallation. Spätere Änderungen und Erweiterungen sind in der Regel mit Mehrkosten und zusätzlichem Aufwand verbunden.

c) Ist Ihr Netzanschluss ausreichend dimensioniert?

Insbesondere beim Anschlussbegehren hoher (Lade-)Leistungen sollte neben der eigenen Hausinstallation ebenfalls stets der Netzanschluss bedacht werden. Stehen die benötigten Leistungsreserven ggf. nicht ausreichend zur Verfügung, muss der Hausanschluss entsprechend verstärkt bzw. die Herstellung eines Neuanschlusses erforderlich werden. Die WSW Netz GmbH erstellt Ihnen gemäß den ergänzenden technischen Anschlussbedingungen ein entsprechendes Angebot. 

Lassen Sie sich bei der Planung von einem Elektrofachbetrieb unterstützen und beraten. Fachkundige Ansprechpartner finden Sie u.a. im Installateursverzeichnis der WSW Netz GmbH. 

Allgemeines & Rechtliches

Anmeldepflicht

Der kontinuierliche Anstieg bei den Zulassungszahlen von Elektromobilen geht mit einer stetig wachsenden Anzahl an installierten Ladeeinrichtungen einher. Der zusätzliche Leistungsbedarf wirkt sich in einem immer größer werdenden Maße auf das Stromnetz, insbesondere in der Niederspannungsebene, aus. Um rechtzeitig E-Mobilitäts-Hotspots mit ggf. erhöhtem Handlungsbedarf zu erkennen und bedarfsgerecht gezielte Maßnahmen (Netzausbau, Netzmanagement/ -steuerung etc.) einzuleiten bzw. in der Infrastrukturplanung die richtigen Weichen zu stellen, ist das Wissen um den Einbau der Ladeeinrichtung unabdingbar. 

Den entsprechenden Verordnungsrahmen liefert die Niederspannungsanschlussverordnung, wonach der Anschluss von Ladeeinrichtungen gemäß § 19 Abs. 2 NAV meldepflichtig ist. Ab einer Gesamtanschlussleistung der Ladeeinrichtung(en) am Hausanschluss von mehr als 12 kVA bedarf es zudem einer Zustimmung seitens der WSW Netz GmbH (Genehmigungspflicht).

Steuerbare Verbrauchseinrichtung - verminderte Netzentgelte:

Gemäß § 14a EnWG in Verbindung mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur BK6-22-300 und BK8-22-010-A gelten Ladeeinrichtungen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen und müssen technisch in der Lage sein, ein Steuerungssignal des Netzbetreibers zu empfangen und zu verarbeiten. Daher sind seit dem 01.01.2024 nur noch solche Ladeeinrichtungen zugelassen, die steuerbar im Sinne der behördlichen Vorgaben sind. Dies gilt sowohl für Ladeeinrichtungen, die hinter einem separaten Stromzähler angeschlossen sind als auch für Ladeeinrichtugnen, die mit weiteren Verbrauchern hinter einen gemeinsamen Stromzähler installiert sind.

Zur finanziellen Kompensation der verpflichtenden Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen, erhalten diese eine Reduktion des Netznutzungsentgeltes. Hierbei kann grundsätzlich zwischen zwei Reduktionsarten ausgewählt werden:

Modul 1: pauschale Reduktion des Netznutzungsentgeltes,

Modul 2: prozentuale Reduktion des Arbeitspreises in ct. je kWh. Dieses Modul ist nur bei separater Messung der Ladeeinrichtung zulässig.

Die Auswahl des Moduls erfolgt über den Stromlieferanten. Sofern keine Modulauswahl erfolgt, wird das Modul 1 zugeordnet. Die konkreten Reduktionen können dem aktuellen Preisblatt der WSW Netz GmbH entnommen werden.

Für die Anwendung des § 14a EnWG in Verbindung mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur gelten die Allgemeine Bedingungen über netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG (AGB steuVE).

Konzessionsabgabe - Schwachlast-KA:

Neben den reduzierten Netzentgelten können Betreiber von Ladeeinrichtungen durch die Verlagerung der Ladevorgänge in die Schwachlastzeit ebenfalls von der Möglichkeit günstigerer Konzessionsabgaben profitieren. 

Unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen rechnet der Netzbetreiber gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV eine ermäßigte Konzessionsabgabe ab:

1) Es besteht ein aktiver Netznutzungsvertrag zwischen dem Lieferanten/Transportkunden und der WSW Netz GmbH.

2) Bei dem der Ladeeinrichtung zugeordnetem Tarif handelt es sich um einen Schwachlasttarif, welcher sich an den Schwachastfenster der WSW Netz orientiert und innerhalb des Zeitfensters liegt.

Das Schwachlastfenster der WSW Netz GmbH definiert sich wie folgt:

Sonntags und an Feiertagen in NRW ganztägig, ansonsten von 00:00 - 06:00 und von 20:00 - 24:00 Uhr

3) Der preisliche Anreiz zur Verlagerung der Energiemengen muss aus dem angebotenen Schwachlasttarif deutlich hervorgehen. Laut Urteil der Bundesgerichtshofes (Az. EnZR 32/16 v. 20.06.2017) muss die Spreizung zwischen dem Schwachlasttarif und dem HT-Tarif größer als die Differenz der jeweiligen zu Grunde gelegten Konzessionssätze sein.

4) Der Lieferant hat auf Nachfrage der WSW Netz GmbH das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen aufzuzeigen und nachzuweisen.

5) Der ermäßigte Konzessionssatz wird ausschließlich auf den Anteil der verbrauchten Arbeit im Schwachlastfenster berechnet. Die Ermittlung erfolgt hierbei über einen Doppelttarifzähler mit je einem Zählwerk für den Tagtarif (HT) und einem Zählwerk für die Schwachlastarbeit (NT). Eine rechnerische Bestimmung der Schwachlastmenge ist nicht möglich.

6) Die Umschaltung der Tarif-Zählwerke wird mittels eines Steuergerätes (Rundsteuerempfänger) gewährleistet.

Downloads Elektromobilität

Weiterführende Infos rund um E-Mobilität

Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen rund um das Thema Elektromobilität zu...

...relevanten Normen, Verordnungen, Leitfäden

  • VDE-AR-N 4100 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb"
  • VDE 0100-722 "Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-722: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Stromversorgung von Elektrofahrzeugen“

 ...öffentliche Ladesäulen in Wuppertal und darüber hinaus

...Links zu interessanten Webauftritten: