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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Mit den Festlegungen der Bundesnetzagentur (Az. BK6-22-300 und BK8-22-010-A) gelten seit 2024 bundesweit einheitliche Vorgaben für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dazu zählen insbesondere Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge oder Batteriespeicher.

Für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme am Steuerungsmodell. Der Netzbetreiber kann diese Anlagen im Bedarfsfall zeitweise in ihrer Leistung reduzieren, um die Netze zu stabilisieren. Im Gegenzug profitieren Sie von einer Reduzierung der Netzentgelte, deren Höhe im jeweils gültigen Preisblatt Netznutzung ausgewiesen ist.

Der zunehmende Einsatz von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen oder Stromspeicher führt zu einem deutlich höheren Leistungsbedarf im Stromnetz. Dies belastet insbesondere das Niederspannungsnetz. Um frühzeitig Engpässe zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen wie Netzausbau oder gezieltes Netzmanagement ergreifen zu können, ist es notwendig, den Anschluss und Betrieb dieser Geräte transparent zu erfassen.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Nach § 19 Abs. 2 NAV sind bestimmte Verbrauchseinrichtungen beim Netzbetreiber anmeldepflichtig. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen besteht zusätzlich eine Pflicht zur Teilnahme am Steuerungsmodell nach § 14a EnWG.

Anmeldung im Netzanschlussportal der WSW Netz GmbH

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen bei der WSW Netz GmbH angemeldet werden. Nutzen Sie hierfür bequem das Netzanschlussportal der WSW Netz GmbH.

Messkonzepte

  • Getrennte Messung: Die steuerbare Verbrauchseinrichtung erhält einen eigenen Zähler. So können Netzentgeltreduzierungen direkt und transparent angewendet werden.

  • Gemeinsame Messung: Mehrere Verbrauchseinrichtungen (z. B. Haushaltsstrom und Wärmepumpe) laufen über denselben Zähler. Auch hier sind die Entgeltreduzierungen möglich, werden jedoch auf Basis der Gesamtnutzung berechnet.

Modulwahl und Modulwechsel

Module der Netzentgeltabrechnung

  • Modul 1: Pauschale Entgeltreduzierung für die gesamte steuerbare Last.

  • Modul 2: Reduzierung des Arbeitspreises

  • Modul 3: zeitvariables Netznutzungsentgelt mit Hochtarif-, Niedertarif- und Standardtarif-Zeiten.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden durch die WSW Netz GmbH bei Anmeldung einem Modul initial zugeordnet:

  • Bei einer gemeinsamen Messung (z. B. Haushaltsstrom und Wärmepumpe über denselben Zähler) erfolgt die Abrechnung standardmäßig nach Modul 1.

  • Bei einer getrennten Messung (eigener Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung) gilt standardmäßig Modul 2.

Ein Wechsel des Moduls ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. Der Wechsel muss durch Ihren Stromlieferanten gegenüber der WSW Netz GmbH erklärt werden. Bitte wenden Sie sich daher direkt an Ihren Lieferanten, wenn Sie einen Modulwechsel wünschen.

Bestandsanlagen vor dem 01.01.2024

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden, sind nicht verpflichtet, am neuen Steuerungsmodell nach § 14a EnWG teilzunehmen.
Ein freiwilliger Wechsel in das neue Modell ist jedoch jederzeit möglich. Hierfür stellen Sie bitte den entsprechenden Antrag.

Die konkreten Rahmenbedingungen regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WSW Netz GmbH für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (AGB steuVE), die Sie hier abrufen können: