Weitere Anträge
Von reduzierter Stromumlage über die Wiederinbetriebnahme nach Brand bis hin zu Fachbescheinigungen für Ihren Gasanschluss – hier finden Sie spezielle Anträge und Nachweise auf einen Blick.
Um die reduzierten Umlagesätze nach § 19 Abs. 2 S. 15 StromNEV bei Gewerbe und Großindustrie bei Abnahmen über 1 GWh pro Jahr berechnen zu können, benötigt die WSW Netz einen Nachweis über den bezogenen und selbstverbrauchten Strom. Ohne diese Mitteilung ist die WSW Netz verpflichtet, den höheren Umlagesatz abzurechnen.
Wurde Ihre Anlage nach einem Brand, einer Überflutung oder einem ähnlichen Ereignis durch den Netzbetreiber außer Betrieb genommen, ist die Vorlage einer Fachbescheinigung zur Wiederinbetriebnahme der Anlage erforderlich.