Vertragswesen Strom
Bedingungen des Netzzugangs & der Netznutzung
Um Kunden mit Strom zu beliefern, nutzen derzeit über 300 Stromlieferanten die Verteilungsnetze unseres Unternehmens. Hierzu ist der Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages mit der WSW Netz GmbH erforderlich.
Die WSW Netz GmbH bietet den Netzzugang zum Elektrizitätsverteilernetz auf der Grundlage folgender vertraglicher Bedingungen (Standardverträge nach BK6-20-160 vom 21.12.2020) an:
- Lieferantenrahmen-/ Netznutzungsvertrag
- Zuordnungsvereinbarung
- EDI-Vereinbarung
- Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts für intelligente Messtechnik nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG
Hinweis zum Abschluss LRV Strom:
Bei Interesse an dem Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrags lassen wir Ihnen gerne ein Angebot per E-Mail zukommen. Wenden Sie sich hierzu an netzmanagement(at)wsw-netz.de
Zum 1. September 2013 wurde die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahren auf den inländischen Strom- und Gashandel erweitert.
Die WSW Netz GmbH ist in der Sparte Strom und in der Sparte Gas Wiederverkäuferin im Sinne des UStG. Dies hat das zuständige Finanzamt Barmen mit dem Bescheid vom 06.12.2024 festgestellt.
Gemäß dem BNetzA-Beschluss BK6-16-200 und BK7-16-142 vom 20. Dezember 2016 und der abgeleiteten Dokumentation „EDI@Energy – Regelungen zum Übertragungsweg“ ist zum 01.06.2017 für sämtliche Marktkommunikation die Verwendung einheitlicher Verschlüsselungs- und Signaturvorgaben verpflichtend.
Nachfolgend finden Sie nebst dem Root-Zertifikat des Ausstellers die Zertifikate für die 1:1 Emailadressen der Marktrollen:
- Netzbetreiber (Strom/Gas)
- grundständiger MSB/MDL (Strom/Gas)
- Bilanzkreisverantwortlicher (Strom)
Zertifikate (gültig ab 26.06.2023)
Zertifikate (gültig ab 01.07.2020)
Grundzuständiger MSB der WSW Netz GmbH
Die Kontaktdatenblätter der WSW Netz GmbH erhalten Sie auf Anfrage an netzmanagement(at)wsw-netz.de