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3 Personen sitzen an einem Tisch über eine ausgedruckte Tabelle gebeugt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die WSW Netz GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit, insbesondere dem Behinderungsgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW), barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.wsw-netz.de


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Bewertung durch Dritte. Es wurde einen vollständigen BITV-Test durchgeführt.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW und der Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind teilweise bzw. nicht barrierefrei:

  • Derzeit sind nicht alle PDF-Dateien auf unserer Website in einem barrierefreien Format verfügbar. Im Zuge anstehender Aktualisierungen sind wir bemüht diese zu einem späteren Zeitpunkt barrierefrei zur Verfügung zu stellen. 
  • Es fehlen in einigen Bereichen Alternativtexte für informative Bilder. Dies betrifft vor allem ältere Inhalte, bei denen die Nachpflege noch aussteht. Wir arbeiten daran, alle informativen Bilder schrittweise mit geeigneten Alternativtexten zu versehen, um eine barrierefreie Nutzung sicherzustellen.


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt.

Barrieren melden:

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur barrierefreien Gestaltung unserer Website haben, kontaktieren Sie uns bitte:
WSW Netz GmbH
Schützenstr. 34
42281 Wuppertal 
Tel: 0202 7589-7300
Fax: 0202 7589-7329
Netzmanagement(at)wsw-netz.de 

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw(at)it.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Schlichtungsverfahren/ Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik