Hinweise / Richtlinien
Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sind der Betrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern geregelt.
Durch die steigende Anzahl von Erzeugungsanlagen und elektrischen Verbrauchern kann es im örtlichen Stromnetz zu Überlastungen und Spannungsbandverletzungen kommen. Daher müssen sämtliche Anlagen und Speicher beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet und teilweise auch genehmigt werden.
Zu den anmeldepflichtigen Anlagen gehören unter anderem:
- Photovoltaikanlagen (PV)
- Erzeugungsanlagen aus Wind- und Wasserkraft
- Blockheizkraftwerke (BHKW)
- Elektrische Speicher
- Brennstoffzellen
- Notstromaggregate
Nach dem aktuellen EEG, müssen EEG- und KWK-Anlagenbetreiber die Zählerstände zum Kalenderjahresende an den örtlichen Stromnetzbetreiber übermitteln. Die Datenerfassung bezüglich eingespeister Strommengen unterliegt nicht der Jahresturnusablesung Ihres Energieversorgers.
Im Wuppertaler Netzgebiet nutzen Sie für die Zählerstandübermittlung bitte folgende E-Mailadresse: zaehlerstaende(at)wsw-netz.de.
Der Anschluss einer EEG- / KWK- Anlage erfolgt nach Maßgabe nachfolgend genannter Bedingungen.
- Informationen zum § 9 EEG 2014, Technische Vorgaben
- Technische Anschlussregel VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"
- Ergänzende technische Bedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der WSW Netz GmbH