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Hinweise / Richtlinien

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sind der Betrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern geregelt.

Durch die steigende Anzahl von Erzeugungsanlagen und elektrischen Verbrauchern kann es im örtlichen Stromnetz zu Überlastungen und Spannungsbandverletzungen kommen. Daher müssen sämtliche Anlagen und Speicher beim jeweiligen Netzbetreiber angemeldet und teilweise auch genehmigt werden.

Zu den anmeldepflichtigen Anlagen gehören unter anderem:

  • Photovoltaikanlagen (PV)
  • Erzeugungsanlagen aus Wind- und Wasserkraft
  • Blockheizkraftwerke (BHKW)
  • Elektrische Speicher
  • Brennstoffzellen
  • Notstromaggregate

Nach dem aktuellen EEG, müssen EEG- und KWK-Anlagenbetreiber die Zählerstände zum Kalenderjahresende an den örtlichen Stromnetzbetreiber übermitteln. Die Datenerfassung bezüglich eingespeister Strommengen unterliegt nicht der Jahresturnusablesung Ihres Energieversorgers.

Im Wuppertaler Netzgebiet nutzen Sie für die Zählerstandübermittlung bitte folgende E-Mailadresse: zaehlerstaende(at)wsw-netz.de.