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Der Weg zur Erzeugungsanlage

Hier finden Sie Informationen über die einzelnen Schritte auf dem Weg zur Erzeugunsanlage:

Beratungsleistungen müssen durch den Anlagenbetreiber auf dem freien Markt in Auftrag gegeben werden. Die WSW Netz GmbH darf auf Grund der Neutralitätspflicht keine Beratungsleistungen anbieten.

Für Photovoltaik-Anlagen mit einer Modulleistung kleiner 2.000 Watt und einer Wechselrichter-Leistung von maximal 800 Watt - sog. Steckersolargeräte (§ 3 Nr. 43 und § 8 Abs. 5a EEG 2024) - greift ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Diese Anlagen müssen zur Inbetriebnahme nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Solche Anlagen bedürfen keiner Genehmigung durch den Netzbetreiber und müssen diesem auch nicht separat angezeigt werden. Nach Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister wird der Messstellenbetreiber überprüfen, ob ein Zählerwechsel erforderlich ist und diesen bei Bedarf kostenfrei durchführen. 

Steckersolargeräte werden im vereinfachten Verfahren nach § 8 Abs. 5a EEG 2023 der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet und erhalten daher keine Vergütung (unentgeltliche Abnahme nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023).

WICHTIG: Der Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen ans Stromnetz ist weiterhin nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 oder einen festen Anschluss zulässig. Die Nutzung gewöhnlicher Haushaltssteckdosen ist nach den Regeln der Technik nicht zulässig. Die Steckersolargeräte müssen den technischen Sicherheitsregeln entsprechen. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des VDE

Steckerfertige PV-Anlagen: Was jetzt möglich ist (vde.com)

Für alle anderen Erzeugungsanlagen, unabhängig der Energieart, müssen bestimmte Anträge und Pläne eingereicht werden. Im Folgenden sehen Sie die Reihenfolge des Ablaufs, den Sie, Ihr Anlagenerrichter, der Installateur und WSW bis zur Einspeisung in das Stromnetz der WSW einzuhalten haben: Ablaufplan

Zunächst melden Sie als Anlagenbetreiber Ihre geplante Anlage bei der WSW im Netzanschlussportal an: Anleitung Beantragung einer Erzeugungsanlage.

Hier gelangen Sie zum Netzanschlussportal.:
Netzportal

Diesem fügen Sie einen Lageplan mit Flurstücknummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers hervorgehen, bei. Diese Anmeldung kann auch Ihr Anlagenerrichter für Sie einreichen. Auf Grundlage dieser Unterlagen wird eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Innerhalb von 8 Wochen nach Antragseingang erhalten Sie eine Antwort, ob das örtliche elektrische Netz durch den Betrieb Ihrer Anlage überlastet werden könnte. Ist dies der Fall, wird durch die WSW Netz GmbH ein Netzausbaukonzept erstellt und Ihnen ggf. ein Kostenvoranschlag übermittelt. Bereitet der Betrieb Ihrer Anlage keine Probleme für das elektrische Netz, so teilen wir dies Ihnen mit, und die Anlage kann errichtet werden.

Wurde die Anlage fertig errichtet, so ist die Inbetriebnahme durch den Anlagenerrichter anzumelden. Ohne genehmigte Inbetriebnahme, werden die Anträge auf Zählereinbau nicht anerkannt, und der eingespeiste Strom nicht vergütet! Mit diesem Antrag werden die wesentlichen Angaben für die technische Anlage an uns übermittelt. Die Inbetriebnahme wird digital in unserem Netzanschlussportal beantragt.

Hier finden Sie die Anleitung für die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage: Anleitung

Je nach Anlage, sind mit der Inbetriebnahme folgende Unterlagen mit einzureichen:

  • Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (auch dezentrale Zählerplätze).
  • Einheitenzertifikate für jede Erzeugungseinheit und jeden Speicher, in welchen die elektrischen Eigenschaften ausgewiesen und das Einhalten der Anforderungen der Netzanschlussregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und der Prüfanforderung DIN VDE V 0124-100 „Netzintegration von Erzeugungsanlagen – Niederspannung“ zertifiziert werden (vergleiche Anhang E.4aus der VDE-AR-N 4105:2018-11, vom Gerätehersteller auszufüllen).
  • Für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom >75A: Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ (Anhang E.5 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11).
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen
  • Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (vergleiche Anhang E.6 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11, vom Gerätehersteller auszufüllen)
  • Wenn für den Anschlussfall notwendig : Zertifikat über die Leistungsflussüberwachung
  • Auswahl des Messkonzeptes nach Vorgabe der WSW Netz.

Einzelheiten entnimmt der Anlagenerrichter aus der VDE-AR-N 4105: 2018-11. Zusätzlich gelten die technischen Bedingungen, welche sich aus dem jeweilig gültigen EEG ergeben. In Bezug auf die Elektrohausinstallation gelten die jeweils aktuellen Normen sowie die technischen Anschlussbedingungen (TAB).

Nach Abgabe der Inbetriebnahme wird von der WSW Netz geprüft, ob die Anlage den VDE-Richtlinien und den TAB der WSW Netz entspricht. Nach erfolgter Genehmigung kann die Anlage an das Stromnetz angeschlossen und in Betrieb gesetzt werden.

Bevor der Strom in das Netz der WSW Netz GmbH fließen kann, ist die Anlage mit unserem Netz zu verbinden. Häufig ist ebenfalls noch ein Zähler einzubauen. Diese Tätigkeiten werden immer durch einen zugelassenen Installateur durchgeführt.

Für diese sog. Inbetriebsetzung der Anlage ist ein Inbetriebsetzungsprotokoll auszufüllen und anschließend digital über das Netzanschlussportal bei der WSW Netz einzureichen (Anhang E.8 aus der VDE-AR-N 4105:2018-11).

So reichen Sie die Inbetriebsetzung bei der WSW Netz GmbH ein: Anleitung

Ist ebenfalls ein Zähler einzubauen, reicht der Installateur dieses Formular ebenfalls über das Portal mit der Inbetriebsetzung ein. Der Zählereinbau erfolgt dann so schnell wie möglich.

Der von Ihnen eingespeiste Strom in das Netz der WSW Netz GmbH kann nur vergütet werden, wenn das Inbetriebsetzungsprotokoll vorliegt und Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen ist. Bitte beachten Sie die gesetzliche Frist zur Eintragung in das Marktstammdatenregister. Die Eintragung muss spätestens 4 Wochen nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden. Bei getätigter Eintragung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung bei der Bundesnetzagentur. Sobald diese dem Kundencenter in Kopie vorliegt, wird zeitnah eine Bestätigung über den Netzanschluss per Post versendet. Ihre Erzeugungsanlage ist in Betrieb und der eingespeiste Strom wird vergütet.

Nun ist es sinnvoll, sich mit dem aktuellen Stand der Gesetzeslage weiter zu beschäftigen. Auf Grund der politischen Lage in Bezug auf die Energiewende, ändern sich die entsprechenden Gesetze fortlaufend. Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen nach dem EEG oder KWK-Gesetz sind verpflichtet, ihre Erzeugungsanlage nach der jeweils gültigen Gesetzeslage zu betreiben. Insbesondere technische Änderungen können durch Novellierungen der Gesetze gefordert werden. Sobald eine Erzeugungsanlage nicht gesetzeskonform betrieben wird, besteht kein Vergütungsanspruch.