Verträge Messwesen

Die WSW Netz GmbH bietet die Übernahme des Messtellenbetriebes und/oder der Messung auf der Grundlage der Beschlüsse der BNetzA [Aktz.: BKG-09-034/BK7 09-001] - veröffentlicht im Amtblatt 18 der Bundesnetzagentur am 22.09.2010, S.2887 ff - an.

Anlagen 1 bis 5 ergänzen die Standardverträge der BNetzA im Rahmen des hieran eingeräumten Ermessens.

 

Anlage 1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz

Anlage 2 Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Anlage 3 a) Datenumfang Messstellenbetrieb

Anlage 3 b) Datenumfang Messung

Anlage 4 Adressen und Ansprechpartner

Anlage 5 Einbauprotokoll