Verträge Messwesen
Die WSW Netz GmbH bietet die Übernahme des Messtellenbetriebes und/oder
der Messung auf der Grundlage der Beschlüsse der BNetzA [Aktz.: BKG-09-034/BK7
09-001] - veröffentlicht im Amtblatt 18 der Bundesnetzagentur am 22.09.2010,
S.2887 ff - an.
Anlagen 1 bis 5 ergänzen die Standardverträge der BNetzA im Rahmen des
hieran eingeräumten Ermessens.