Bekanntmachung für die Kunden der WSW Netz GmbH
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung:
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV); Ergänzende technische Anschlussbedingungen
für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und Technische Anschlussbedingungen
für den Anschluss an das Niederdrucknetz.
Die WSW Netz GmbH in ihrer Funktion als Elektrizitäts- und
Gasverteilernetzbetreiberin ist verpflichtet, nach Maßgabe
der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der Niederdruckanschlussverordnung
(NDAV) vom 08. November 2006 jedermann an ihr Strom- und Gasver-sorgungsnetz
anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme
von Elektrizität in Niederspannung bzw. Gas in Niederdruck
zu gestatten.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen
gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die
nach dem 12. Juli 2005 durch Erstanschluss von Grundstücken
oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf Grundlage
der AVBEltV bzw. AVBGasV begründet worden sind, sowie für
alle am 08. November 2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse
mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz
zur Entnahme von Elektrizität in Niederspannung bzw. an das
Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.
Bestehende Verträge über den Netzanschluss sind spätestens
sechs Monate nach Inkrafttreten der NAV bzw. NDAV an die jeweils
entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
und der NAV bzw. NDAV anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies
verlangt (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG). Die WSW Netz GmbH verlangt
hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der
bis einschließlich 12. Juli 2005 mit der Wuppertaler Stadtwerke
AG als ihrer Rechtsvorgängerin abgeschlossenen Netzanschlussverträge
an die entsprechenden Vorschriften des EnWG und der NAV bzw. NDAV.
Die Anpassung erfolgt mit Wirkung auf den dieser Bekanntmachung
folgenden Tag.
(Hinweis: dies war der 1. April 2007) Von der Anpassung
ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NAV bzw. NDAV.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV bzw. NDAV gelten mit
Wirkung vom 01. April 2007 die Ergänzenden Bedingungen der WSW-Netz GmbH
zur NAV und die Ergänzenden technischen Anschlussbedingungen Strom der
WSW-Netz GmbH.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen, die
Ergänzenden technischen Anschlussbedingungen und die gesetzlich
bzw. behördlich vorgesehenen Veröffentlichungspflichten
sowie die gegenwärtig gültigen Netzzugangsentgelte sind
im Internet veröffentlicht. Die NAV, die
Ergänzenden Bedingungen der WSW Netz GmbH zur NAV und die Ergänzenden
Technischen Anschlussbedingungen Strom, sowie die NDAV, die Ergänzenden
Bedingungen der WSW Netz GmbH zur NDAV und die Technischen Anschlussbedingungen
an das Gasversorgungsnetz in Niederdruckkönnen auch im Kundencenter
Netze, Schützenstr. 34 in 42281 Wuppertal eingesehen werden.