Bekanntmachung für die Kunden der WSW Netz GmbH

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung:

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Niederdruckanschlussverordnung (NDAV); Ergänzende technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederdrucknetz.

Die WSW Netz GmbH in ihrer Funktion als Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiberin ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) vom 08. November 2006 jedermann an ihr Strom- und Gasver-sorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Elektrizität in Niederspannung bzw. Gas in Niederdruck zu gestatten.

Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. Juli 2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf Grundlage der AVBEltV bzw. AVBGasV begründet worden sind, sowie für alle am 08. November 2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz zur Entnahme von Elektrizität in Niederspannung bzw. an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.

Bestehende Verträge über den Netzanschluss sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der NAV bzw. NDAV an die jeweils entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der NAV bzw. NDAV anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG). Die WSW Netz GmbH verlangt hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12. Juli 2005 mit der Wuppertaler Stadtwerke AG als ihrer Rechtsvorgängerin abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des EnWG und der NAV bzw. NDAV. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag.
(Hinweis: dies war der 1. April 2007) Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NAV bzw. NDAV.


Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV bzw. NDAV gelten mit Wirkung vom 01. April 2007 die Ergänzenden Bedingungen der WSW-Netz GmbH zur NAV und die Ergänzenden technischen Anschlussbedingungen Strom der WSW-Netz GmbH.

Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen, die Ergänzenden technischen Anschlussbedingungen und die gesetzlich bzw. behördlich vorgesehenen Veröffentlichungspflichten sowie die gegenwärtig gültigen Netzzugangsentgelte sind im Internet veröffentlicht. Die NAV, die Ergänzenden Bedingungen der WSW Netz GmbH zur NAV und die Ergänzenden Technischen Anschlussbedingungen Strom, sowie die NDAV, die Ergänzenden Bedingungen der WSW Netz GmbH zur NDAV und die Technischen Anschlussbedingungen an das Gasversorgungsnetz in Niederdruckkönnen auch im Kundencenter Netze, Schützenstr. 34 in 42281 Wuppertal eingesehen werden.